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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Dienstleistungen der „meinplaner - die Eventplattform GmbH“

Stand: 10. Mai 2024

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiterhin nur „Nutzungsbedingungen“) für die auf der Plattform „meinplaner“ vertretenen Geschäftskunden der meinplaner - die Eventplattform GmbH (nachfolgend „Werbetreibende“) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der meinplaner - die Eventplattform GmbH, Hohe Str. 37, 09112 Chemnitz (nachfolgend „Werbeagentur“) und den Werbetreibenden. Die Nutzungsbedingungen enthalten zudem die grundlegenden Regeln für die Nutzung von Dienstleistungen der Werbeagentur durch die Werbetreibenden im Zusammenhang mit der Plattform „meinplaner“. Das Verhältnis der Werbeagentur zu Endnutzern, die sich auf der Plattform „meinplaner“ über die Angebote der Werbetreibenden informieren, richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung.

1.2. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der Werbetreibenden finden keine Anwendung, sofern ihre Geltung durch die Werbeagentur nicht ausdrücklich bestätigt wurde.

2. Vertragsgegenstand, Begriffsbestimmungen

2.1. Die Werbeagentur betreibt unter der Adresse „meinplaner.com“ ein Serviceangebot, das es den Werbetreibenden ermöglicht, sich selbst und ihre eigenen Angebote aus den Bereichen Freizeit, Gastronomie und Events über die, unter der gleichen Adresse erreichbare, Plattform „meinplaner“ präsentieren zu lassen, ihre Angebote durch Sponsoring hervorzuheben, statistische Auswertungen ihrer Angebote zu erhalten und unterschiedliche Werbeprodukte zu buchen (nachfolgend „meinplaner“, oder „Dienst“).

2.2. „Abonnement“ ist der zwischen dem Werbetreibenden und der Werbeagentur geschlossene Vertrag über die Nutzung des Serviceangebots, der sich inhaltlich nach diesen Nutzungsbedingungen richtet.

2.3. „Werbetreibender“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, die den Dienst der Werbeagentur zu ihren freiberuflichen, gewerblichen oder sonstigen beruflichen Zwecken nutzen will.

2.4. „Angebot“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jedes Freizeit-, Gastronomie- und Eventangebot der Werbetreibenden.

2.5. „Termin“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist die Summe von Informationen über die Angebote der Werbetreibenden, die von der Werbeagentur für die Erstellung eines Events benötigt werden.

2.6. „Event“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist die von der Werbeagentur redaktionell aufbereitete Präsentationsform eines Termins, die auf der Website unter der Adresse „meinplaner.com“ öffentlich zugänglich ist.

2.7. „Empfehlung“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist die Verknüpfung von Events mit anderen Events, die sich in der Nähe des in Bezug genommenen Angebots befinden.

2.8. „Push“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist die kostenpflichtige Hervorhebung von spezifischen Events aufgrund eines Sponsorings der Werbetreibenden.

2.9. „Profiltext“ im Sinne der Nutzungsbedingungen ist schmückender Stimmungstext der Werbeagentur, der Hintergrundinformationen zu den Werbetreibenden enthält.

2.10. „Plattform“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist die unter Adresse „meinplaner.com“ erreichbare Website der Werbeagentur.

3. Voraussetzungen des Abonnements, Vertragsschluss

3.1. Soweit es sich um natürliche Personen handelt, ist ein Abonnement ausschließlich volljährigen und auch im Übrigen geschäftsfähigen Personen gestattet. Natürliche Personen, die meinplaner im Namen einer juristischen Person oder einer anderen natürlichen Person nutzen wollen, müssen hierzu entsprechend bevollmächtigt sein, insbesondere dazu, im Namen der juristischen Person handeln, die erforderlichen Verträge abschließen und Bevollmächtigungen erteilen zu dürfen. Die Werbeagentur ist dazu berechtigt, von den Werbetreibenden Angaben zu fordern, die dem Nachweis des Alters und einer Bevollmächtigung dienen.

3.2. Die Nutzung von meinplaner setzt den Abschluss eines Abonnements mit der Werbeagentur voraus. Der Vertragsschluss zwischen den jeweiligen Werbetreibenden und der Werbeagentur kommt durch individuelle Kommunikation oder im Wege einer elektronischen Beauftragung zustande. Die Einrichtung eines Nutzungskontos ist jeweils nicht erforderlich.

3.3. Bei einer elektronischen Beauftragung sendet die Werbeagentur den Werbetreibenden ein verbindliches Angebot per E-Mail, das alle wesentlichen Auftragsdetails enthält. Über einen Link in der E-Mail gelangen die Werbetreibenden auf eine gesicherte Bestätigungswebsite der Werbeagentur, wo von den Werbetreibenden ein Verifizierungscode zur Eingabe verlangt wird. Der Verifizierungscode wird den Werbetreibenden von der Werbeagentur ebenfalls per E-Mail übermittelt, wenn die Werbetreibenden diesen durch Anklicken einer Schaltfläche auf der Bestätigungswebsite anfordern. Nach der Eingabe des Verifizierungscodes kommt es zum Vertragsschluss, wenn die Werbetreibenden die Bestätigungsschaltfläche auf der Bestätigungswebsite anklicken. Nach Vertragsschluss erhalten die Werbetreibenden eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail.

3.4. Die Werbetreibenden erhalten diese Nutzungsbedingungen von der Werbeagentur im Anschluss an den Abschluss des Abonnements per E-Mail als PDF.

3.5. Der Werbetreibende ist verpflichtet, die bei Vertragsschluss erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer nachträglichen Änderung der erhobenen Daten hat der Werbetreibende unverzüglich die Änderungen gegenüber der Werbeagentur mitzuteilen.

3.6. Erhält die Werbeagentur einen Hinweis darauf oder hat die Werbeagentur anderweitig Grund zur Annahme, dass die von den Werbetreibenden angegebenen Informationen ganz oder teilweise unrichtig, unvollständig oder nicht auf dem aktuellen Stand sind, ist die Werbeagentur berechtigt, die Werbetreibenden aufzufordern, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Versäumen es die Werbetreibenden, die Informationen innerhalb der gesetzten Frist zu berichtigen bzw. zu vervollständigen, ist die Werbeagentur berechtigt, die Erbringung ihrer Dienste auszusetzen und die Werbetreibenden für die weitere Inanspruchnahme von meinplaner zu sperren, bis die Werbetreibenden der Aufforderung vollständig nachgekommen sind.

3.7. Die Nutzungsbedingungen sind auf der Plattform jederzeit einsehbar.

4. Nutzung des Dienstes durch Mitarbeiter des Werbetreibenden

4.1. Ist der Werbetreibende eine juristische Person oder handelt er im Rahmen einer selbständigen, gewerblichen oder beruflichen Eigenschaft und will er die Nutzung von meinplaner einem Mitarbeiter übertragen, ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass der betreffende Mitarbeiter, die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen kennt und einhält.

4.2. Der Werbetreibende haftet für ein schuldhaftes Verhalten seiner Mitarbeiter, denen er die Nutzung von meinplaner ermöglicht, wie für eigenes Verschulden.

5. Meldung eines Termins, Erstellen von Events

5.1. Der Werbetreibende hat die Möglichkeit der Werbeagentur Termine für eigene Angebote mitzuteilen. Eine Mitteilung der Termine kann über den vereinbarten Kommunikationskanal oder das über meinplaner erreichbare Kontaktformular „Termin melden“ erfolgen. Die Werbetreibenden sind bei einer Meldung von Terminen für die Übermittlung vollständiger und zutreffender Angaben an die Werbeagentur selbst verantwortlich. Die Werbeagentur bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung der mitgeteilten Termine.

5.2. Auf Basis der mitgeteilten Termine erstellt die Werbeagentur Events. Die Werbeagentur ist bemüht, mit meinplaner eine möglichst große Anzahl von Events aus allen ihr mitgeteilten Terminen zu erstellen. Ein Rechtsanspruch der Werbetreibenden auf Erstellung eines Events besteht jedoch ausdrücklich nicht. Die Werbeagentur behält sich insbesondere vor auf die Erstellung eines Events zu verzichten, weil Zweifel an der Echtheit des Angebots bzw. des Termins bestehen, mitgeteilte Informationen gegen geltendes Recht verstoßen oder Informationen mitgeteilt werden, die nicht im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen stehen.

5.3. Die redaktionelle Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung der Events (Text- und Bild) liegt bei der Werbeagentur.

5.4. Die mit einem Event vorgenommene Präsentation von Waren und Dienstleistungen der einzelnen Werbetreibenden erfolgt dabei ausschließlich zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot des jeweiligen Werbetreibenden an Endkunden dar. Die Verträge über die Erbringung der Dienstleistungen oder die Bereitstellung von Waren zwischen Endkunden und Werbetreibenden kommen nicht im Zusammenhang mit dem Dienst der Werbeagentur zustande.

6. Pushen, Auswertung von Events und besondere Werbeprodukte

6.1. Der Werbetreibende hat die Möglichkeit Events zu pushen und statistische Auswertungen von Interaktionen mit Events bei meinplaner zu erhalten. Um einen Push für ein bestimmtes Event zu buchen oder statistische Auswertungen zu bestellen, wendet sich der Werbetreibende an die ihm bekannten Ansprechpersonen bei der Werbeagentur.

6.2. Ein verbindliches Angebot für den Push oder die Bestellung von statistischen Auswertungen erteilt die Werbeagentur individuell per E-Mail und nach den jeweils gültigen Preisen.

6.3. Besondere Werbeprodukte wie Landingpages oder Werbeflächen für die Plattform können die Webetreibenden bei der Werbeagentur ebenfalls nach individueller Absprache und den jeweils gültigen Preisen bestellen.

7. Basisprofilinformationen

7.1. Die bei meinplaner erstellten Events ordnet die Werbeagentur einem Werbetreibenden zu, indem Basisprofilinformationen veröffentlicht werden. Mit den Basisprofilinformationen kann die Werbeagentur nachvollziehen, wer für ein bestimmtes Angebot verantwortlich ist und Termine an die Werbeagentur gemeldet hat. Die Veröffentlichung von Basisprofilinformationen ist für alle Werbetreibenden kostenlos.

7.2. Die Basisprofilinformationen sind auf den Namen des Werbetreibenden, Adresse, Öffnungszeiten, Telefonnummer und die gemeldeten Termine beschränkt. Die Werbeagentur ist bemüht, zu allen Werbetreibenden, die erstmalig einen Termin melden, Basisprofilinformationen zu veröffentlichen. Ein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung von Basisprofilinformationen besteht jedoch nicht. Die Werbeagentur behält sich vor, auf die Veröffentlichung von Basisprofilinformationen zu verzichten, wenn die Aufnahme eines Werbetreibenden für sie unzumutbar wäre. Unzumutbarkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn Veröffentlichung entsprechender Basisinformationen nach Einschätzung der Werbeagentur dazu geeignet ist, ihrem Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden.

8. Kostenpflichtiges Premiumprofil

8.1. Für alle Werbetreibenden, die sich mit Abschluss des Abonnements zur Zahlung der in Ziffer 9. genannten Vergütung verpflichtet haben, richtet die Werbeagentur ein Premiumprofil ein. Das Premiumprofil ersetzt die kostenfreien Basisprofilinformationen und enthält weiterführende Angaben wie die E-Mail-Adresse, Navigationshinweise sowie Informationen zu den von den Werbetreibenden akzeptierten Zahlungsmitteln.

8.2. Die Werbeagentur veröffentlicht in dem Premiumprofil Profiltext mit einer maximalen Zeichenzahl von 750 Anschlägen (inklusive Leerzeichen). Die redaktionelle Verantwortung für die Anfertigung und Veröffentlichung des Profiltexts liegt allein bei der Werbeagentur. Eine Freigabe von Profiltext durch den Werbetreibenden ist nicht erforderlich und wird vor einer Veröffentlichung grundsätzlich nicht eingeholt. Eine Aktualisierung des veröffentlichten Profiltexts findet unregelmäßig und nach billigem Ermessen durch die Werbeagentur statt. Änderungen an Profiltext werden auf Initiative der Werbetreibenden von der Werbeagentur nur vorgenommen, wenn von Seiten der Werbetreibenden ein berechtigtes Interesse an der konkreten Änderung dargelegt wird. Änderungen von Profiltext sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn schützenswerte Interessen der Werbeagentur einer Änderung entgegenstehen.

8.3. Die Werbeagentur veröffentlicht in dem Premiumprofil eine Bildergalerie. Die Bildergalerie enthält maximal fünf verschiedene Fotografien, die das Angebot der Werbetreibenden näher charakterisieren und visualisieren sollen. Die Fotografien werden der Werbeagentur von den Werbetreibenden bereitgestellt. Die Werbetreibenden stellen der Werbeagentur die Fotografien nur in dem dafür vorgesehene Format zur Verfügung. Die Formatanforderung ergeben sich aus den Medienrichtlinien der Werbeagentur, die den Werbetreibenden bei Abschluss des Abonnements als PDF zur Verfügung gestellt werden.

8.4. Die Werbeagentur veröffentlicht in dem Premiumprofil ein Logo der Werbetreibenden, in einem einheitlichen meinplaner Design. Für die Veröffentlichung stellt der Werbetreibende der Werbeagentur das Logo in einem für die weitere Bearbeitung geeigneten Datei-Format zur Verfügung. Die näheren Details zur Veröffentlichung finden sich in den Medienrichtlinien der Werbeagentur, die den Werbetreibenden bei Abschluss des Abonnements als PDF zur Verfügung gestellt werden.

8.5. Das Premiumprofil enthält ein Set von Social-Media Buttons und ggf. weitere Icons, über die auf die externen Social Media Profile oder die Website der Werbetreibenden verlinkt wird. Die Werbetreibenden stellen der Werbeagentur zu diesem Zweck eine aktuelle Linksammlung zur Verfügung. Die Verlinkungen im Premiumprofil sind auf maximal drei zusätzliche Links neben einer Verlinkung auf die Website der Werbetreibenden begrenzt.

8.6. Werbetreibende mit einem Premiumprofil tauchen in den Empfehlungen eines Events auf. Die bei meinplaner veröffentlichten Events enthalten Empfehlungen zu anderen Events und Werbetreibenden sowie deren Angeboten. Die Empfehlungen orientieren sich an den für ein Event hinterlegten geografischen Informationen, wobei die Entfernung zu einem jeweils betrachteten Event maßgeblich ist. Werbetreibende, die nicht über ein Premiumprofil verfügen, werden von den Empfehlungen bei meinplaner nicht berücksichtigt.

9. Abonnementgebühr

9.1. Als Gegenleistung für die in Ziffer 8 beschriebenen Leistungen zahlt der Werbetreibende die vereinbarte Abonnementgebühr. Sie ist so weit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, monatlich im Voraus zu entrichten.

9.2. Die Abonnementgebühr ermäßigt sich, wenn sich die jeweiligen Werbetreibenden dazu verpflichten, im jeweils laufenden Abrechnungszeitraum zwischen den Parteien vereinbarte Werbemaßnahmen für die Werbeagentur zu erbringen. Die Höhe der Ermäßigung wird zwischen den Parteien je nach Art der Werbemaßnahme individuell vereinbart. Die Werbeagentur stellt den Werbetreibenden hierzu einen Katalog mit Werbemaßnahmen als PDF zur Verfügung.

9.3. Es steht der Werbeagentur frei, Rechnungen und Zahlungserinnerungen ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.

10. Pflichten der Werbetreibenden, Gewährung von Rechten

10.1. Werden zum Zweck der Erstellung von Events, der Verwaltung von Premiumprofilen oder sonstigen Aspekten des Dienstes Medieninhalte von den Werbetreibenden bereitgestellt, dann garantieren die Werbetreibenden, dass die bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und von der Werbeagentur für meinplaner im Rahmen der vereinbarten Leistungen genutzt werden dürfen.

10.2. Der Werbetreibende räumt der Werbeagentur an sämtlichen Medieninhalten, d.h. insbesondere solchen, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, die nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte ein, die erforderlich sind, damit die Werbeagentur die Abonnementvereinbarung erfüllen und meinplaner bestimmungsgemäß betreiben kann. Die Rechteeinräumung erstreckt sich auf eine nicht-exklusive, übertragbare, gebührenfreie, weltweit gültige Lizenz, insbesondere zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung, Veröffentlichung, Bearbeitung der Medieninhalte in Verbindung mit meinplaner über jedwedes Medium, gleich, ob ausschließlich oder in Verbindung mit anderen Inhalten oder Materialien, auf jede Art und in jeder Weise, Verfahren oder Technologie, unabhängig davon, ob diese heute bereits bekannt ist oder hiernach entwickelt wird.

10.3. Soweit es dem Zweck dient, meinplaner vereinbarungsgemäß anbieten zu können, ist die Werbeagentur Dritten gegenüber zur Unterlizenzierung berechtigt. Hiervon umfasst sind insbesondere die von der Werbeagentur beauftragten Unternehmen, Anbieter von Drittanwendungen, die mit meinplaner verknüpft sind oder Anbieter von Drittplattformen (z.B. Social-Media Plattformen). Der Werbetreibende gestattet der Werbeagentur in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die Medieninhalte von Dienstleistern im Auftrag der Werbeagentur entsprechend genutzt werden dürfen.

10.4. In zeitlicher Hinsicht ist die Einräumung der Nutzungsrechte auf die Dauer des Abonnements begrenzt.

10.5. Die Werbetreibenden sind bei jeder Übermittlung von Medieninhalten an die Werbeagentur dazu verpflichtet alle erforderlichen Informationen mitzuteilen, die der Werbeagentur die Anbringung eines ausreichenden und zutreffenden Lizenzhinweises an dem Inhalt ermöglichen.

10.6. Im Falle von Pflichtverletzungen der Werbetreibenden kann die Werbeagentur angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese zu unterbinden. Verletzen die Werbetreibenden vertragliche Pflichten trotz erfolgter Abmahnung durch die Werbeagentur und ist die Werbeagentur die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar, hat die Werbeagentur das Recht, das Abonnement ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen.

11. Freistellung

11.1. Die Werbetreibenden stellen die Werbeagentur von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Werbetreibende oder sonstige Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vereinbarungsgemäße Nutzung der von den Werbetreibenden übermittelten Medieninhalten oder einer Nutzung von meinplaner gegenüber der Werbeagentur geltend machen. Die Werbetreibenden übernehmen hierbei die Kosten der Rechtsverteidigung der Werbeagentur einschließlich sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe. Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn die Werbetreibenden die Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben.

11.2. Die Werbetreibenden sind verpflichtet, die Werbeagentur im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Anforderung unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zum Sachverhalt zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung dagegen erforderlich sind. Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung der Werbetreibenden bleibt unberührt.

12. Laufzeit und Beendigung des Abonnements

12.1. Das Abonnement wird für die bei Vertragsschluss individuell vereinbarte (Sonderlaufzeit) Mindestvertragsdauer geschlossen. Wenn die Parteien keine Sonderlaufzeit vereinbart haben, dann gilt die Mindestvertragsdauer von einem Jahr als vereinbart. Das Abonnement bleibt wirksam, bis es von den Werbetreibenden oder der Werbeagentur gekündigt wird. Die Vereinbarung kann, erstmalig mit Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer, mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Gegenüber Werbetreibenden wird die Werbeagentur die ordentliche Kündigung begründen. Im Falle der Ankündigung von Änderungen dieser Nutzungsbedingungen durch die Werbeagentur (siehe Ziffer 17) sind die Werbetreibenden dazu berechtigt dieses Abonnement mit einer Frist von 15 Tagen ab der Mitteilung über die Änderung zu kündigen.

12.2. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.3. Jede Kündigung bedarf der Textform. Die Werbetreibenden können die Kündigung gegenüber der Werbeagentur per E-Mail erklären.

13. Haftung

13.1. Die Werbeagentur haftet für Schäden der Werbetreibenden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Ziffer 5. bis Ziffer 8.) beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (siehe Ziffer 5. bis Ziffer 8.) ist die Haftung der Werbeagentur jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind.

13.2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Werbetreibenden regelmäßig vertrauen dürfen und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

13.3. Im Übrigen ist die Haftung der Werbeagentur unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

13.4. Haftet die Werbeagentur unter Berücksichtigung der vorstehenden Regelungen für den Verlust von Daten der Werbetreibenden, ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch die Werbetreibenden eingetreten wäre.

14. Verfügbarkeit, Wartung, technische Probleme

14.1. Die Werbeagentur bemüht sich um eine durchgehende Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktionalität ihrer Dienste. Die Werbetreibenden erkennen jedoch an, dass bereits aus technischen Gründen und aufgrund der Abhängigkeit von äußeren Einflüssen z. B. im Rahmen der Fernmeldenetze eine ununterbrochene Verfügbarkeit von meinplaner nicht realisierbar ist.

14.2. Die Werbeagentur führt an den Systemen von meinplaner zur Sicherstellung des Betriebes und zum Zwecke der Erweiterung der Dienste gelegentlich Wartungsarbeiten durch, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Nutzbarkeit von meinplaner führen können. Die Werbeagentur wird die Wartungsarbeiten, sofern möglich, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

15. Geheimhaltung

15.1. Die Parteien werden Informationen über die Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, die sie bei Durchführung des Vertrags erlangen („vertrauliche Informationen“), vertraulich behandeln, nicht gegenüber Dritten offenbaren und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung verwenden. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Informationen, die

  • der Öffentlichkeit bei Überlassung bereits bekannt sind,
  • die empfangende Partei nachweislich von Dritten rechtmäßig, insbesondere ohne Verstoß gegen bestehende Geheimhaltungspflichten, erhalten hat,
  • bei Abschluss des Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder
  • nachträglich ohne Verstoß gegen die in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt geworden sind (offenkundige Informationen). Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt außerdem nicht für Informationen, die auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung bekannt gegeben werden müssen.

15.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Laufzeit des Vertrages hinaus in Bezug auf alle vertraulichen Informationen fort, soweit und solange diese nicht offenkundig sind oder werden.

16. Datenzugang und Datenschutz

16.1. Im Rahmen von meinplaner hat die Werbeagentur Zugang zu verschiedenen Informationen über die Werbetreibenden, einschließlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere solche Informationen, die Werbetreibende im Rahmen von meinplaner an die Werbeagentur übermitteln (wie z.B. Kontaktinformationen, Zahlungsdaten) sowie solche, die bei der Erbringung und Abwicklung von meinplaner generiert werden (wie z.B. Interaktionsanalysen oder Kommunikation).

16.2. Werbetreibende erhalten auf Wunsch auch aggregierte Informationen zur Performance und Analyse ihrer Angebote im Rahmen von meinplaner (wie z.B. Anzahl der Impressions eines Events).

16.3. Die Werbeagentur gibt Informationen über Werbetreibende an Dritte nur weiter, sofern das für die Erbringung von meinplaner erforderlich ist oder die Werbeagentur hierzu gesetzlich oder vertraglich berechtigt ist.

16.4. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Werbeagentur einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten der Betroffenen informiert die Werbeagentur in den Datenschutzhinweisen für Geschäftskunden.

17. Änderung der Nutzungsbedingungen

17.1. Die Werbeagentur hat das Recht den Werbetreibenden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens jederzeit in Textform auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen vorschlagen. Die den Werbetreibenden angebotene Änderung tritt nur in Kraft, wenn die Werbetreibenden den Änderungen wie folgt zustimmen:

17.2. Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, bittet die Werbeagentur die Werbetreibenden um ihre ausdrückliche Zustimmung zu dieser Änderung.

17.3. Handelt es sich bei einer vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung, gilt die Zustimmung der Werbetreibenden erteilt, wenn sie die Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens gegenüber der Werbeagentur in Textform (z.B. per E-Mail) abgelehnt hat. Bei solchen Änderungen informiert die Werbeagentur die Werbetreibenden in der Mitteilung, in der die Werbeagentur den Werbetreibenden die Änderung vorschlägt, im Voraus besonders über das Recht der Werbetreibenden auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht des Werbetreibenden (siehe Ziffer 12. dieser Nutzungsbedingungen).

17.4. Wesentlich sind insbesondere solche Änderungen (insbesondere der Bestimmungen über Art und generellen Umfang von meinplaner oder über Laufzeit und Kündigung), die das bisher vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich zum Nachteil der Werbetreibenden verschieben oder dem Abschluss eines völlig neuen Abonnements gleichkommen würden. Änderungen aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, eines rechtskräftigen Gerichtsurteils oder einer einstweiligen Verfügung stellen keine wesentlichen Änderungen dar.

18. Schlussbestimmungen

18.1. Soweit nach diesen Nutzungsbedingungen die Übermittlung von Erklärungen oder Informationen durch die Werbeagentur an die Werbetreibenden vorgesehen ist, erfolgt diese Übermittlung in aller Regel per E-Mail an die von den Werbetreibenden im Rahmen des Abonnements angegebene E-Mail-Adresse.

18.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Werbeagentur und die Werbetriebenden in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

18.3. Auf das Abonnement findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

18.4. Sind die Werbetreibenden Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Nutzungsvereinbarung ergebenden Ansprüche Chemnitz. Die Werbeagentur ist berechtigt die Werbetreibenden auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele veranstaltet durch:

meinplaner - die Eventplattform GmbH
Hohe Straße 37
09112 Chemnitz

  1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, welche die meinplaner - die Eventplattform GmbH oder rechtlich verbundene Unternehmen auf den durch sie betriebenen Webseiten/Social Media Seiten durchführt und in denen auf diese Bedingungen verwiesen wird. Eventuell zusätzliche Bedingungen zu den einzelnen Gewinnspielen gehen diesen Bedingungen vor.
  2. Zur Teilnahme berechtigt an einem Gewinnspiel ist jede natürliche Person, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die lediglich beschränkt geschäftsfähig sind, sind vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen nur teilnahmeberechtigt, soweit die meinplaner - die Eventplattform GmbH dies für das jeweilige Gewinnspiel ausdrücklich zulässt und der/die Sorgeberechtigte(n) wirksam zustimmen. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von meinplaner - die Eventplattform GmbH und der rechtlich verbundenen Unternehmen, sowie deren Verwandte und Verschwägerte 1. und 2. Grades. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Fall der Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.
    Teilnahmevermittlungen über Teilnahme- und Eintragsdienste können nicht berücksichtigt werden.
  3. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Gewinne können nicht an Dritte übertragen werden.
  4. Bei der Teilnahme am Gewinnspiel werden teilweise Pflichtangaben und teilweise freiwillige Angaben abgefragt, z.B. Name, Vorname, Anschrift, Alter und/oder E-Mail- Adresse und/oder Telefonnummer. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden durch die meinplaner - die Eventplattform GmbH entsprechend der Datenschutzerklärung und ggf. zusätzlich erteilter Einwilligungserklärung behandelt. Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen sämtliche Angaben – soweit Angaben gemacht werden – der Wahrheit entsprechen. Anderenfalls kann der Ausschluss erfolgen.
  5. Erfordert die Teilnahme an einem Gewinnspiel die Zusendung von Materialien, gilt folgendes:
    Der Teilnehmer wird keine strafbaren, diskriminierenden, jugendgefährdenden pornographischen, rassistischen und/ oder anderweitig extremistischen Inhalte der meinplaner - die Eventplattform GmbH zur Verfügung stellen bzw. uploaden und stellt die meinplaner - die Eventplattform GmbH insofern von Ansprüchen Dritter frei. 
    Ferner versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm übermittelten Materialien ist und stellt die meinplaner - die Eventplattform GmbH insofern von allen Ansprüchen Dritter frei.Jeder Teilnehmer räumt der meinplaner - die Eventplattform GmbH das ausschließliche und übertragbare und im Übrigen unentgeltliche Recht ein, diese Materialien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu nutzen. Gleiches findet Anwendung, sollten im Rahmen des Gewinnspiels Materialien vom Teilnehmer erstellt werden, z.b. Fotos, Videobeiträge, dies immer unter Wahrung des Persönlichkeitsrechtes des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer überträgt zudem der meinplaner - die Eventplattform GmbH das Eigentum an den von ihm übermittelten Materialien. Eine Eigentumsübertragung findet  nur dann nicht statt, wenn der Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich gegenüber der meinplaner - die Eventplattform GmbH erklärt, dass er das Eigentum nicht übertragen möchte.Eine solche Erklärung muss spätestens 10 Tage nach Abschluss eines Gewinnspiels (Tag der Bekanntgabe des Gewinners) der meinplaner - die Eventplattform GmbH unter der im Impressum genannten Adresse zugegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist kann das Label alle übermittelten Materialien vernichten.
  6. Es wird keine Haftung für jegliche Probleme oder Mängel im Zusammenhang mit Computern, Verbindungen, Netzwerken etc. übernommen, die vom Teilnehmer für das Versenden einer Einsendung bis zum Einlangen in der Sphäre der meinplaner - die Eventplattform GmbH genutzt werden.
  7. Die meinplaner - die Eventplattform GmbH übernimmt die Haftung für die an uns übermittelten Materialien nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragter Dritter.
  8. Die meinplaner - die Eventplattform GmbH behält sich das Recht vor, bei Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung oder aufgrund eines gerichtlichen Verbots die jeweiligen angekündigten Gewinne auszutauschen und durch andere Gewinne und Preise zu ersetzen, den jeweiligen Spielablauf zu ändern oder das Gewinnspiel insgesamt abzusagen. Dem evtl. bereits ermittelten Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen die meinplaner - die Eventplattform GmbH oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu.
  9. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die meinplaner - die Eventplattform GmbH, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Hierbei haftet die meinplaner - die Eventplattform GmbH nicht für grob fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnerermittlung.
  10. Im Falle eines Gewinns wird der Teilnehmer in Textform (insbesondere per Post, E-Mail oder per Fax) oder telefonisch benachrichtigt. Erfolgt die Benachrichtigung in Textform, ist der Gewinner verpflichtet, der meinplaner - die Eventplattform GmbH innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Benachrichtigung in der dort beschriebenen Form (rechtzeitige Absendung genügt) mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Erfolgt die Benachrichtigung telefonisch, wird die meinplaner - die Eventplattform GmbH im Falle der persönlichen Nichterreichbarkeit des Gewinners, soweit technisch möglich, eine Nachricht hinterlassen.
    Der Gewinner muss innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung in der dort beschriebenen Form (rechtzeitige Absendung genügt) der meinplaner - die Eventplattform GmbH mitteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen ist die meinplaner - die Eventplattform GmbH berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber der meinplaner - die Eventplattform GmbH sind ausgeschlossen.
  11. Sofern es sich bei den ausgelobten Gewinnen um Sachpreise handelt, zahlt die meinplaner - die Eventplattform GmbH den Gegenwert nicht in Geld aus. Der Teilnehmer erklärt im Falle eines Gewinns (insbesondere bei Reisen), dass eventuelle Kosten, Spesen und sonstige Leistungen, die nicht als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, vom ihm getragen werden. Weiterhin übernimmt die meinplaner - die Eventplattform GmbH keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden und wird von ihm insoweit von allen Ansprüchen Dritter freigestellt.
  12. Sofern der Teilnehmer gegen besondere Spielregeln oder diese Bedingungen verstößt, ist die meinplaner - die Eventplattform GmbH jederzeit berechtigt, ihn von der Teilnahme ohne Vorankündigung auszuschließen.
  13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  14. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt deutsches Recht. Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand ausdrücklich Berlin als Sitz des Anbieters als vereinbart.
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